in Sachen Winterreifenpflicht haben wir vom ATV&QUAD-Magazin ein Info bekommen, die sich auf eine Stellungnahme aus dem
Bundesverkehrsministerium stützt; demnach dürfen ATVs und Quads mit
grobstolliger Bereifung auch dann im Winter gefahren werden, wenn diese
KEINE M+S-Kennung aufweist.