Endverbraucher sind nach § 7 BattV verpflichtet, gebrauchte Starterbatterien an den Verkäufer der Batterie oder an eine kommunale Sammelstelle zurückzugeben.
Wir und alle anderen Vertreiber von Starterbatterien sind nach § 6 BattV gesetzlich verpflichtet vom Endverbraucher, der eine Starterbatterie erwirbt, ein Pfand in Höhe von EUR 7.50 zu erheben. Hierfür stellen wir Ihnen einen Pfandgutschein aus. Sofern Sie eine Batterie bestellen, müssen wir Ihnen demnach zusätzlich die EUR 7,50 für das Pfand berechnen.
Aufgrund der Gefahrengutverordnung ist die Rückgabe der Altbatterie im Versand nicht möglich.
Aus diesem Grund bieten wir Ihnen zur Erstattung des Pfandwertes folgende Möglichkeit an: Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie und des Pfandgutscheins in unserem Vertriebsbüro wird das Pfand sofort erstattet. Sie können die Altbatterie auch bei einer kommunalen Sammelstelle abgeben und dort den Pfandgutschein abstempeln lassen. Sofern sie diesen bei uns abgeben oder per Briefpost an uns einsenden erstatten wir Ihnen das Pfand ebenfalls.
Adresse für die Rücksendung des Pfandgutscheins:
Quads and Parts, Batterie-Pfandscheine, Grabenweg 9, 26180 Rastede